Auslagenerstattung

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Funktion/Amt

Im Rahmen meines ehrenamtlichen Engagements für den 1. DUCATI Club Baden-Württemberg e.V. sind mir folgende Sachkosten entstanden:

(z.B. Arbeitsmaterialien, Porto, Telefon-/Internetgebühren)
Eingabe mit DezimalPUNKT
(z.B. Arbeitsmaterialien, Porto, Telefon-/Internetgebühren)
Eingabe mit DezimalPUNKT
(z.B. Arbeitsmaterialien, Porto, Telefon-/Internetgebühren)
Eingabe mit DezimalPUNKT

Im Rahmen meines ehrenamtlichen Engagements für den 1. DUCATI Club Baden-Württemberg e.V. sind mir folgende Fahrtkosten entstanden:

Wegstreckenentschädigung Kfz

(gefahrene km gesamt)

x 0,30€
0,00 €

Fahrtkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Eingabe mit DezimalPUNKT

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und dass mir diese Kosten tatsächlich und ausschließlich im Rahmen meines ehrenamtlichen Engagements als Aufwendung entstanden sind.

Die jeweiligen Nachweise und Belege sind im Original beigefügt.

Summe Auslagenersatz 0,00 €
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Grundsätzliches zur Auslagenerstattung bei ehrenamtlicher Tätigkeit:

Auslagen für ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. Fahrtkosten, Telefon-/Internetgebühren, Arbeitsmaterialien, Porto) werden auch bei geringen Beträgen erstattet. Ebenso werden Kosten für Fortbildungsmaßnahmen erstattet, sofern die Teilnahme mit dem Vereinsvorstand abgesprochen war.

Hinweise:

- Die Auslagen können durch Vorlage einer Rechnung oder eines Kassenbons/Kassenzettels, auf dem erkennbar ist, um welche Ausgaben es sich handelt, nachgewiesen werden. Rechnungen müssen den steuerrechtlichen Vorgaben (u.a. Rechnungsempfänger 1.DUCATI Club Baden-Württemberg e.V.) entsprechen.

- Selbst ausgestellte Belege - sog. Eigenbelege - z. B. für Blumen vom Feld, Materialen und Gegenstände aus privaten Beständen etc. dürfen nur entgegengenommen und abgerechnet werden, wenn diese sachlich und rechnerisch bestätigt und durch eine weitere anordnungsberechtigte Person angewiesen sind.

- Der im Ehrenamt geleistete Zeitaufwand wird nicht eigens vergütet. Es dürfen keine Eigenbelege über Arbeitslohn oder Arbeitsleistungen, welchen ein Beschäftigungsverhältnis zu Grunde liegt, ausgestellt werden.